Hallo liebe Community,

nachdem bei Sturm wiederholt Äste von Pappeln auf einen öffentlichen Weg gefallen sind, erteilte die Stadtverwaltung eine Genehmigung zur "Einkürzung der Krone auf 5 Meter."

Ein beauftragter Fachbetrieb schnitt nur die oberen 5 Meter weg anstatt vom Boden aus 5 Meter stehen zu lassen. Hätte es bei dieser Auffassung bei der Genehmigung nicht heißen müssen "Einkürzung der Krone UM 5 Meter"?

Erfahrungsgemäß wachsen Pappeln schnell wieder bis zur Haushöhe nach. Kürzungen sind aufwendig und teuer, daher die Frage, wie die Formulierung zu verstehen ist.