Finde so vergleiche allgemein nicht gut. Vor allem wenn es von älteren Menschen kommt.
Antwort
Ja
Antwort
Das sollte für die egal sein in der Situation.
Antwort
Grundsätzlich unterliegt ihm die Schweigepflicht, aber wenn er den Verdacht hat, dass die Verletzungen auf Gefahr oder sogar Gewalt hindeuten, kann er verpflichtet sein, dies deinen Eltern zu melden, auch ohne Zustimmung.