wenn durch Treppenhaussanierung meine Wohnung nicht frei zugänglich ist?
Bei uns soll im März das Treppenhaus renoviert/saniert werden, Wände, Treppe und Treppenbelag. Ich wohne im 1 OG in einer Mietwohnung. Die Bewohner der EG Wohnung werden keine Probleme haben, ihre Wohnung zu betreten oder zu verlassen. Wir jedoch werden da ein Teppich verlegt werden soll Probleme bekommen in unsere Wohnung zu kommen. Mein Mann geht abreiten, die Kinder zur Schule, der Hund muss regelmäßig raus. Das wird ja dann kaum funktionieren. Der Vermieter fragte heute, ob wir im März nicht 1 Woche verreisen wollen... Kein Urlaub, keine Ferien... Außerdem, wer soll das bezahlen? Meine Frage ist jetzt:
Können wir die Kosten für eine Ferienwohnung, die wir in diesem Zeitraum nutzen vom Vermieter einfordern, da in der Zeit, in der das Treppenhaus saniert wird die Wohnung für uns ja nicht wirklich nutzbar ist und wir woanders unterkommen müssen? Vielen Dank im Voraus LG Sandra