Es kommt darauf an, ob du einen rein rechtlichen Vorteil aus diesem Geschäft gezogen hast, wenn nicht, kommt § 107 BGB zu tragen.

Wenn du beispielsweise etwas bestellt und gekauft hast mit Hilfe deines Taschengeldes (§110 BGB) und dies ein rein rechtlicher Vorteil ist (z. B. Kaugummi), bedarf es keine Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, also deines Vaters.

Falls du keinen rein rechltichen Vorteil hast, kannst du trotzdem Eigentümer der Sache geworden sein, Einigung und Übergabe nach § 925 BGB ist losgelöst von der schuldrechtlichen Frage, also der Bezahlung (Siehe Abstraktionsprinzip).

Dir steht Post zu, und dies unterliegt dem Briefgeheimnis, nach Art. 10 GG in Verbindung mit § 206 StGb.

Da dein Vater das Paket nicht öffnen darf, darf er es Dir auch nicht vorenthalten, da du das 7. Lebensjahr bereits vollendet hast, bist du nach § 106 BGB beschränkt Geschäftsfähig.

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Schau mal nach auf... http://www.inhaltsangabe-schreiben.de/ ...sind gute Tipps dabei.

MFG

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Da das Handy in Deutschland ist und momentan deutsches Netz hat kann nichts aufgeladen werden. Trotzdem Danke =)

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Vielleicht solltest du Deine Haare nicht blondieren, da diese dadurch sehr strapaziert werden. Den Frisör solltest du auch nicht meiden, da die "gebrochenen" Haarspitzen geschnitten werden müssen ,da sonst moch mehr spliss entsteht. Du solltest die Haare auch nicht glätten, oder zu heiß Föhnen ,da dies dein Haare auch sehr stark austrocknen lässt.

Wichtig wäre eine Pflegespülung oder zweimal die woche eine Kur auf die Haare aufzutragen (gibt es besonders für trockene, brüchige haare), 15. min einwirken lassen, und es wird besser.

MFG

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