Hallo Bruce,
bist du inzwischen aus der Sache rausgekommen? Wenn ja, wie? Hast du zahlen müssen? Wenn ja, hast du wenigstens die Bilder bekommen? Hatte nämlich am Samstag auch ein Shooting bei denen und will da eigentlich wieder raus...
Hallo Bruce,
bist du inzwischen aus der Sache rausgekommen? Wenn ja, wie? Hast du zahlen müssen? Wenn ja, hast du wenigstens die Bilder bekommen? Hatte nämlich am Samstag auch ein Shooting bei denen und will da eigentlich wieder raus...
also mir haben schon mehrere frisöre gesagt, dass eine tönung auf farbe besser hält, wie farbe auf farbe (das kann ich auch bestätigen). wenn du pech hast, du dir die haare bleichst und mit violett drüber färbst, hält die violette farbe nicht.
Ich bin zwar nicht Steuerberater oder Steuerfachangestellte, arbeite aber bei einem Steuerberater in der Verwaltung und weiß, dass zwei Steuerberater bei uns erst die Ausbildung zum Steuerfachangestellten gemacht haben und danach den Bilanzbuchhalter gemacht haben (das geht ca. 3 Jahre nach Ausbildungsabschluss). 7 Jahre nach dem Bilanzbuchhalter haben sie dann die Prüfung zum Steuerberater abgelegt. Das alles geht natürlich auch direkt über ein Studium.
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Wenn der Vertreter aber mündlich gesagt hat, dass wir ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben, ist das dann vor Gericht gültig? Bei dieser Aussage waren Zeugen dabei! Den Vertrag hat aber nicht der Vertreter unterschrieben, den unterschreibt der Geschäftsführer, soweit ich das verstanden habe. Wäre der Vertreter dann überhaupt befugt gewesen, so eine Aussage zu machen? Oder zählt das dann vor Gericht nicht, ob er die Befugnis hatte oder nicht?