

2-seitige Rechtsgeschäfte sind z.B. alle Verträge, die zwischen mindestens 2 Vertragspartnern auf der Basis von Angebot/Antrag und Annahme zustande kommen.
1-seitige Rechtsgeschäfte sind z.B. die Schenkung (einseitig verpflichtend) oder eine Kündigung (empfangsbedürftig).