Zunächst, wie schon gesagt wurde, sollst du mit deiner Therapeutin über dein Selbstverletzendes Verhalten reden. Wenn du das nicht kannst/willst - wechsle zu einer anderen Therapeutin. Wenn du nicht gut mit ihr reden kannst, hat es kaum einen Sinn. Zu den Narben - Du kannst nicht zu einem Psychiatrieaufenthalt gezwungen werden, außer es wäre zB ein Suizidversuch, SVV ist nicht Grund genug.
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Zusatzinformationen: Ich kann den Kurs nicht einfach so wechseln, da die anderen schlichtweg voll sind. Auch sehe ich ein Problem darin, dass die Lehrerin nach diesem Halbjahr in Rente geht, also es eventuell auch damit abgetan wird, dass ich das halbe Jahr ja aushalten kann mit ihr, bzw nur noch knapp über ein Viertel Jahr.