Hallo, ich habe einem Onlinehändler ein Smartphone bestelle (Galaxy A3), da dieser das Gerät für einen sehr guten Preis auf seiner Internetseite anbot. Als die Lieferung bei mir ankam, musste ich feststellen dass mir das Galaxy J3 geschickt wurde. Wir haben uns bewusst für das A3 entschieden und wollten NICHT das J3 nehmen. Nun meine Frage: Der Händler hat offensichtlich das A3 angeboten. Auftragsbestätigung und Bestellung beinhalten auch das A3. Gibt es gesetzliche Grundlagen damit er mir das A3 nachsenden muss ohne dass ich etwas drauf bezahen muss weil ich von dem Preis auf der Homepage ausging? Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe. Im besten Fall sendet ihr Paragraphen dazu die ich dem Händler dann schicken kann.
Der Händler antwortete auf meine Umtauschmail, dass er mir das Geld zurück schickt und einen Paketschein zustellt. Ich möchte aber das richtige Gerät.