Hallo,
ich habe vor 2 1/2 Monaten eine vermeintliche DVD-Kopierstation bei Ebay gebraucht verkauft und nach Kaufabwicklung dem Käufer eine Mail geschrieben, dass er sich bitte sofort melden soll, falls etwas mit dem Gerät nicht in Ordnung ist. Außerdem hatte ich folgenden Satz in meine Artikelbeschreibung gepackt:
Dies ist ein Privatverkauf - ich kann keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen. Es ist auch keine Rücknahme oder Umtausch möglich.
Jetzt meldet sich der Käufer, nach fast 3 Monaten und reklamiert - das Gerät hat keine DVD, sondern CD-Laufwerke.
Ich bin davon ausgegangen, dass es DVD-Laufwerke sind, habe nicht mit Vorsatz gehandelt.
Natürlich, es wäre nett und anständig, dem Käufer das Geld zurück zu erstatten - immerhin habe ich mich schließlich vertan. Aber ich verstehe nicht, wieso er sich erst nach so langer Zeit meldet - denn jetzt habe ich das Geld einfach nicht mehr übrig und bin absolut nicht in der Lage, ihm das Gerät zurückzukaufen. Wie ist die rechtliche Lage?
Viele Grüße