Bekannte Vormängel, wer muss das zahlen?
Hallo!
Als meine Mieter eingezogen sind, haben wir ein Protokoll geführt, welche Schäden vorhanden waren vom Vormieter.
Klausel im Mietvertrag:
§6 Zustand der Mieträume
...
Gibt es zu Mietbeginn bekannte Mängel an der Mietsache, so werden diese vom Mieter als Vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldenunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
Heißt es jetzt also, dass zb der bekannte Mangel an der Duschtür er selbst zahlen muss oder ich? Oder gilt auch da die Kleinreparaturen Klausel? Muss nicht der Mieter es komplett bezahlen, selbst wenn es über die Kleinreparaturgrenze kommt?
danke!