In Österreich braucht man keine Ausbildung um ein politisches Amt begleiden zu können. Die einzige Vorraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, somit hast du bei Landtagswahlen oder Nationalratswahlen ab dem 18. Geburtstag das passive Wahlrecht, sprich man kann vom Volk gewählt werden.

PS: für die Bundespräsidentschatswahl liegt das Mindestalter für das passive Wahlrecht bei 35 Jahren.

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