Denkverbot hat schon eine richtige Antwort geliefert aber da fehlt noch was!

Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis 18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

Du musst unbedingt bei der Naturschutzbehörde versuchen die sogen. EU-Bescheinigung (früher hieß es CITES) ausgestellt zu bekommen; es gibt so einen lapidaren Satz „wenn man glaubhaft nachweisen kann woher das Elfenbein stammt“ sonst darfst Du es nicht vermarkten auch wenn es über 50 Jahre alt ist. Mit freundlichen Grüßen Horst

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hallo Kololo,wenn Sie glaubhaft nachweisen können (und das wäre mit den Papieren die Sie haben gegeben) wird Ihnen Ihre Untere Naturschutzbehörde an Ihrem Ort die Cites-Papiere nachträglich ausstellen. Sollte an Ihrem Ort keine Abteilung Naturschutz sein, so versuchen Sie es in Ihrer Kreisstadt.Mfg Horst

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