Hallo ;) Google findet kein angesprochenes Urteil was hier von Sumba angesprochen wurde ! In einen Erzieherforum steht das keine Vollmacht benötigt wird wenn zusätzlich zum Sorgerecht das Aufenhaltsbestimmungsrecht nicht auf eine Person festgelegt wurde ! Ist ja bei mir nicht ! Ich bin ratlos was ich glauben soll ! Rein vom denken her ist es eigentlich Sache der Erziehungsberechtigten oder des Gerichtes !?Die angesprochene Altagssorge übt sie ja auch mit meiner Zustimmung aus ! Vom Grundsatz her ist das eigentlich Privatvergnügen und nicht Aufgabe eines Kindergartens oder irre ich mich? Ich lass mich gern eines besseren belehren mit Fakten und Gesezesgrundlagen! Bitte um Hilfe;)

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