Gumo,
Also als gesetzlich versicherter Student können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert sein. Wenn Sie zwischen Abitur und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, wird die Familienversicherung sogar noch verlängert für die abgeleisteten Monate dieses Dienstes.
Danach aber würde die Familienversicherung in jedem Fall enden.
Bzgl. Arbeiten während des Studiums. Hier müssen Einkommensgrenzen beachtet werden. Wenn Sie nebenher jobben gehen, dürfen Sie nur eine so genannte „geringfügige Beschäftigung” mit einem Verdienst von maximal 450,- € ausüben. Sie dürfen auch keine Einnahmen von mehr als 365,- € aus sonstigen Quellen haben (z.B. aus Mieten oder Zinsen oder einer selbständigen Tätigkeit). Sobald einer der beiden Einkommengrenzen überschritten wird, endet die Familienversicherung mit sofortiger Wirkung.
Sollten sie mehr höhere Einkünfte haben, müssen Sie der kostenpflichtigen gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beitreten. Die studentische Krankenversicherung kostet zurzeit 77,90 € pro Monat (für Studenten mit einem Kind etwas weniger, nämlich 76,42 €). Der Beitrag ist bei allen Krankenkassen bundeseinheitlich gleich.
Für ihr Vorhaben ist auf jedenfall eine Gewerbeanmeldung nötig! Sonst Schwarzarbeit! ;)
Welche Art von Gewerbe, da kann ihr Finanzamt bestimmt weiterhelfen.
Da sie wahrscheinlich weniger als 17.500€ p.a. Versteuern müssen, können sie von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen und müssen somit keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.
Auch die Steuererklärung am Jahresende ist wesentlich einfacher.
Einnahmen - Ausgaben "fertig"! ;)
Der Gang zu einem befreundeten Steuerberater ist bestimmt hilfreich!