Kleine Zusatzidee zu dem was Hr. Kleinsorge geschrieben hat: Sollte Ihr Mann vom BR-Gremium für die BR-Arbeit als Freigestellter gewählt werden, dann gäbe es eine Möglichkeit. Wieviel Vollzeit-Freigestellte einem Gremium zustehen, richtet sich nach der Größe des Gremiums. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit von Teil-Freistellungen - das entscheidet das BR-Gremium. Sollte sich das BR-Gremium dafür entscheiden, nur Vollzeit-Freistellungen haben zu wollen und Ihr Mann für eine davon gewählt werden, würde das eine Aufstockung seiner Arbeitszeit bedeuten. (Wenn Ihr Mann allerdings neu im BR ist, ist diese Chance jedoch relativ gering...-es sei denn, es will sonst keiner.) Viele Grüße vom 'Srassentiger')
Eine Idee habe ich noch: Da es dem AG ja anscheinend hauptsächlich um die Reduzierung der Autos geht, wäre er vielleicht bereit, an die 8 MA so etwas wie einen Fahrtkostenzuschuss zu bezahlen. Dann spart er immer noch Geld u. es wäre f. d. 8 MA evtl. ein Kompromiss. Vielleicht hat Hr. Kleinsorge aber auch noch einen Tipp bzgl. 'betriebliche Übung'. Ansonsten denke ich auch, dass der BR am besten versucht (zumindest so tut...) als verstünde er das Anliegen des AG u. versucht auf der anderen Seite einen Ausgleich zu erreichen. Wäre immer noch besser, als kein Auto f. niemand - oder Schicht für alle. VG
Herr Kleinsorge hat wie immer fix und perfekt geantwortet! :-). Einen Tipp noch am Rande: Mit 28 MA habt Ihr ein gesetzliches Recht auf Gründung eines BRs - ob es dem Arbeitgeber paßt oder nicht. Die ganzen sachlichen Informationen wie das Wahlausschreiben, die Wählerliste, die Einladungen zur BR-Wahl usw. können per Email (und bei uns auch per Inranet) erfolgen. Wahlwerbung als solches ist aber Freizeitvergnügen - sollte also in der unbezahlten Mittagspause oder nach der Arbeit erfolgen. Und ob man dafür das Intranet, die PC der Firma benutzen kann oder z. B. Plakate an ein 'schwarzes Brett' hängen darf,sollte unbedingt mit dem Arbeitgeber besprochen werden. - Sonst kann's ein übles Erwachen mit Abmahnung und Schlimmerem geben. Viel Glück und gute Nerven bis alles durch ist :-)!
Peter Kleinsorge hat es allumfassend und super gut beantwortet! Freigestellte Betriebsräte -also die in Vollzeit- erhalten das Gehalt was sie vorher hatten bevor sie freigestellt wurden. Die Gehaltserhöhungen, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden, bekommen sie auch - wie meist alle anderen. Die Karriere ist meist mit der Freistellung beendet weil man in 4 Jahren (bis zur nächsten BR-Wahl) aus dem eigentlichen Job draussen ist. Auf jeden Fall bekommen BR'ler meist nicht das, was sie eigentlich verdienen... :-)
Hallo Stefan, zu 1. Ja, kann er solange er wirklich Mitarbeiter des Unternehmens ist - also kein Externer ist. Länger als 6 Monate sollte er auch MA im Unternehmen sein. Der BR-Vorsitzende wird vom Gremium gewählt, muß also nicht unbedingt der Listenführer einer Kandidatenliste sein. zu 2. Die Freigestellten werden ebenso vom BR-Gremium gewählt. Allgemein ist es so, daß d. BR-Vorsitzende als auch d. Stellvertreter freigestellt werden. zu 3. Es macht Sinn, wenn d. BR-Büro am Haupt-Sitz d. Unternehmens ist, denn ein BR-Vorsitzender ist in 1. Linie das 'Sprachrohr' zwischen Geschäftsleitung u. BR-Gremium u. d. 1. Adresse zur Übergabe v. Schriftstücken der GL. Der Sitz d. BR muß im Betrieb sein. Das BetrVG kennt den Begriff 'Zentrale' nicht. Wenn 1 Unternehmen mehrere Betriebe hat, dann hat auch jeder dieser Betriebe einen eigenen BR - u. somit ein eigenes Büro im Betrieb. Alle einzelnen BR bilden dann einen GBR (Gesamtbetriebsrat der dann auch einen eigenen Vorsitzenden hat). zu 4. Gib' einfach in Goggle mal Betriebsverfassungsgesetz ein. Mit diesem erhälst Du eine gute Übersicht über alle möglichen rechtlichen Dinge zum Thema BR, BR-Vorsitzendem u. dessen Aufgaben/Pflichten, BR-Wahl usw. VG, Caro