Der hauptbetreuende Elternteil ist verpflichtet den anderen über alle wichtige dinge des Kindes zu informieren.... direkt ohne das erst nachgefragt werden müsste.

gesundheitszustand, impfungen, schulanmeldsung, schule angelegenheiten und soweiter.

als umgangsberechtogter hätte man nur auskunftsanpruch in einzel angelegenheiten. aber auch hier gesundheitlich sowieso.

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Fahrkosten und bedarfskosten müssen vom jobcenter bezahlt werden.....
auch anschaffungskosten fürs KinderBett mit madratze usw.

bei fahrkosten:
unabweisbare, laufender besondere bedarfe in härtefällen -
Alg II (§ 21 Abs. 6 SGB II)

in meinem fall je wochenende 10,40€ für fahrkarte kind unter 6 jahren


bedarfskosten wärend der Umgangszeit bei mind. 12 stunden wird 1Tag geleistet also 1/30 vom Regelbedarf.
Regelbedarf - Sozialgeld
($ 19 i.V.m § 23 SGB II)

sowie

mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - Sozialgeld
(§ 21 Abs. 7 i.V.m § 19 SGB II)

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Fahrkosten und bedarfskosten müssen vom jobcenter bezahlt werden.....auch anschaffungskosten fürs KinderBett mit madratze usw.bei fahrkosten:unabweisbare, laufender besondere bedarfe in härtefällen -Alg II (§ 21 Abs. 6 SGB II)bedarfskosten wärend der Umgangszeit bei mind. 12 stunden wird 1Tag geleistet also 1/30 vom Regelbedarf.Regelbedarf - Sozialgeld ($ 19 i.V.m § 23 SGB II)sowiemehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - Sozialgeld (§ 21 Abs. 7 i.V.m § 19 SGB II)

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