Du warst ja nicht auf der Suche nach Kinderpornografie. Melde es an das bka info <at> bka <dot> de. Wenn man etwas illegales sieht hat man sich ncoh nicht strafbar gemacht.

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Lufthansa hat das zunächst einmal nicht selbst zu entscheiden.

Maßgeblich ist was die Bundespolizei dazu sagt, die für die Sicherheit im Luftverkehr zuständig ist. Siehe Bundespolizei.de, Liste der verbotenen gegenstände im Luftverkehr. Der Einwegrasierer könnte unter c) fallen: c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können Denn wenn man die Klinge herausbricht kann man sie als Waffe benutzen. Andererseits sind Messer und Scheren bis zu einer Klingenlänge von 6cm im Handgepäck zulässig. Daher kann man ruhig davon ausgehen, daß der Einwegrasierer zugelassen wird. Entscheiden tut dies aber der Sicherheitsbeamte der die Kontrolle beim betreten des Sicherheitsbereiches vornimmt. Ein weiteres Indiz dafür, daß Einwegrasierer nicht als gefährlicher Gegenstand angesehen werden ist die Tatsache, daß Lufthansa Einwegrasierer an Bord hat und diese für die Passagiere der First Class kostenfrei im Waschraum auslegt.

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