Vertrag ist Vertrag, leider. Wobei du doch aber auch einen Vertrag für den Mai hast - und zwar mit dem Nachmieter. Da wäre er quasi für Mai dein Untermieter, auf Grund eurer mündlichen Vereinbarung. Auch mündliche Verträge sind rechtskräftig - ist aber schwierig zu beweisen. Du könntest versuchen die Miete für Mai vom Nachmieter zu erhalten, anderenfalls müsste er dir die Schlüssel gebe, denn du bist im Mai Mieter und hast im Mai das Recht - was auch immer - mit der Wohnung zu machen, was du willst. Anpruch auf die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat der neuen Mieter ab Beginn seines Mietvertrages. Sollte er also ab Mai rein wollen, muss er dir die Miete geben, damit du diese dem Vermieter geben kannst (sonst kriegt er den Schlüssel nicht). ...

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