Für die die noch nach der Passenden Antwort suchen.
"Etwas anders stellt sich laut Bundesfamilienministerium die Lage für Väter und Mütter da, die vor der Geburt ihres Kindes gearbeitet, aber beispielsweise wegen eines zu geringen Verdienstes diesen mit Hartz IV aufgestockt haben. Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro. Wer beispielsweise vor der Geburt des Kindes 160 Euro netto verdient hat, erhält nach Auskunft des Ministeriums nach der Geburt genau diesen Betrag - 160 Euro - als Elterngeldfreibetrag und damit zusätzlich zum ALG II.
"Vor der Geburt" 5 Monate gearbeitet a 400 Euro
Rechnung:
400x5 / 12 = 166 Euro
Diese 166 Euro sind nun der Freibetrag. Zuzüglich kommen 30 Euro Versicherungspauschale macht 104 Euro von 300 Euro sind auf ALGII anrechenbar