Liebe Community,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe am 01.08.20 einen befristeten Vertrag von zwei Jahren begonnen. Nun möchten wir am 01.08 umziehen und ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen, allerdings steht im Internet dass mich aus einem befristeten Vertrag nicht raus komme.
Nun meine Frage: es steht im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Kündigung nur das:
„Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in Paragraph 1 Abs. 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt gemäß Paragraph 34 Abs. 1 TVöD ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Paragraph 626 BGB) bleibt unberührt.“
so wie ich es verstanden habe, kann ich kündigen, also Ende Juni, damit ich Juli raus komme. Ist das richtig ?