Keine Ahnung wieso ich in der Frage nur 160 Zeichen schreiben durfte -- daher hier die LANGE Frage:


Hallo,

nach einer ausgiebigen Recherche zum Thema Rückzahlungsklausel bei vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten bin ich nun zu dem Schluss gekommen, dass ich offensichtlich weiteren Rat benötige. Daher hier meine Frage:


Ich mache derzeit eine Ausbildung und bin im 2ten (von 3) Lehrjahren. Nun wurde ich von meinem Arbeitgeber auf eine Fortbildung geschickt. Sie dauerte 120 Stunden (jeweils Freitags/Samstags über mehrere Wochen hinweg) und hat insgesamt ca. 1300 Euro gekostet. Mein Arbeitgeber (sprich Ausbilder) hat mich ein Schreiben unterzeichnen lassen, in dem 3 Jahre Rückzahlungsbindung vereinbart wurde. Mit anderen Worten, wenn ich vor Abschluss des ersten Jahres gehe - zahle ich 100%, danach 66%, danach 33%, danach 0%. Für diese Fortbildung wurde ich von den Freitagen bzw. Samstagen von der Arbeit freigestellt. Durch diese Fortbildung habe ich ein Zertifikat abgeschlossen, was mich im weiteren beruflichen Werdegang definitiv unterstützen könnte und auch (soweit ich weiß) Tarifrechtlich nach Abschluss meiner Ausbildung höher einstufen wird (was ebenfalls eine für mich offene Frage ist).


Mehrere Fragen ergeben sich nun für mich:


1. Da ich in der Ausbildung bin, und mein Ausbildungsvertrag VOR Ende dieser 3 Jahre Endet -- was passiert dann? Muss ich 66% zurückzahlen? Muss ich gar nichts zurückzahlen, da ich ja nicht kündige, sondern mein Vertrag (Ausbildungsvertrag) schlicht ausläuft? Was ist, wenn mein Ausbilder mich zwar später übernehmen würde, aber nur zu für mich unzumutbaren Bedingungen? Bin ich dann gezwungen diese Arbeitsstelle anzunehmen, da ich sonst 66% zurückzahlen müsste?


2. Sind die 3 Jahre Rückzahlungsklausel ÜBERHAUPT rechtens? Ich lese immer von: "bei 2 Monaten ist ein Jahr max. gültig". Wie werden diese 2 Monate berechnet? 120 Stunden ergeben für mich bei 8h/Tag = 15 Arbeitstage - also noch nichtmal 1 Monat... Bedeutet das also, dass ich defakto nach dem Ende meiner Ausbildung GAR NICHTS zurückzahlen muss, da die hier gesetzte Rückzahlungsklausel komplett unwirksam ist. Oder, falls doch "allgemein gültig", hätte max 1 Jahr betragen dürfen, da die Fortbildung nur 120 Stunden (also weniger als 1 Monat) betrug?


Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke im Voraus.
Stefanie