Hier noch das Bild ...
So, ersteinmal vielen Dank für die vielen und vorallem schnellen Antworten.
Also:
An der Heizung ist etwas zum ablesen und für Warmwasser ist eine Wasseruhr vorhanden, jedoch NICHT für Kaltwasser.
Im Mietvertrag steht nichts besonderes zur Abrechnung: "Die Nebenkostenvorauszahlung betrifft die folgenden Nebenkosten gemäß der Anlage 3 § 27 der zweiten Berechnungsverordnung:
Kaltwasser, Heizungskosten, Aufzug, Straßernreinigung, Müllgebühren, Abwassergebühren, Hausreinigung, Strom allgemein, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausmeister, Winterdienst.
Der Vermieter erteilt dem Mieter über die Nebenkosten einmal pro Jahr (in der Regel zum Jahresanfang für das vergangene Jahr) eine Nebenkostenabrechnung. Zuvielzahlungen hat der Vermieter zurückzuerstatten, Zuwenigzahlungen hat der Mieter nachzuentrichten."
In der Abrechnung wird immer ein Gesamtbetrag von allen Mietern genannt und dann anahnd eines 'Schlüssels' (mal 300, 500 oder 563) für mein Appartement ausgerechnet.
Meine Frage noch, wo steht das genau, dass er das nicht darf? Ich möchte schriftlich widersprechen und dann direkt auf den § verweisen.
Hier noch ein Foto von der Abrechnung. Ist die Summe überhauopt mal so allgemein realistisch (bei 27qm, ganztägig auf Arbeit und nur jedes 3. WE zu hause)?
Danke noch mal.