Antwort
Nein, ein Hartz 4 Empfänger darf sein Geld nicht ausgeben wofür er will. §34 SGBII auch einmalige Einnahmen wie Steuerrückerstattung, Erbschaften usw. sind vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu verwenden. Führt ein Hartz 4 Empfänger seine Hilfebedürftigkeit selbst herbei bspw, weil er sich von der Rückerstattung für Strom einen neuen Gaming Rechner kauft so kann man ihm ein sozialwdriges Verhalten vorwerfen und die Leistungen einstellen. Ja es ist vom Gesetz her vorgeschrieben wofür ein Hartz 4 Empfänger sein Geld auszugeben hat.