Hey Leute.
Letzte Woche sind zwei Briefe gekommen.
Der erste bzgl. des Vorfalles zwei Monate zuvor:
[...] Von Ihrer Verfolgung §27(1) SMG wird von der Staatsanwaltschaft §35(9) SMG vorläufig zurückgetreten. [...]
Am Tag darauf der Brief zum aktuellen Thema:
[...] Die Staatswaltschaft hat das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. [...] Das Anbieten oder die Weitergabe einer großen Menge Suchtgift an Dritte war nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar. [...] Die Einstellung des Verfahrens betrifft nicht den Erwerb und Besitz von Suchtgift zum Eigenkonsum.
Mit der letzten Zeile meinen die wohl die 0,1g< & Grinder die sie gefunden haben.. Vom Geld steht nichts drinnen, jedoch habe ich in der Staatsanwaltschaft angerufen und nachgefragt - Sie werden mir das Geld überweisen. Das dauert jedoch 1-2 Wochen. Abholen hätte ich es sofort können, jedoch tu ich mir den Weg nicht an.
Alles in Allem bin ich daweil ziemlich glücklich über den Verlauf. Geld bekomme ich wieder und ich muss nicht vor Gericht.
Was jedoch durch
"Die Einstellung des Verfahrens betrifft nicht den Erwerb und Besitz von Suchtgift zum Eigenkonsum." & des Vorfalls vor zwei Monaten auf mich zukommt, ist abzuwarten. Eventuell werde ich hier noch pinkeln gehen müssen? Ich mein ich war ja nicht positiv beim zweiten Test.. Sobald ich das auch noch weiß, melde ich mich wieder.
Vielen Dank für Eure Antworten! Zum Glück sind die positiveren wahr geworden. ;)