Antwort
Zunächst kommt es darauf an um welche Steuerschulden es sich handelt.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
Umsatzsteuerschulden können z.B. entstehen, wenn Unternehmer keine Vorauszahlungen leisten bzw. keine Voranmeldungen abgeben und diese dann vom Finanzamt geschätzt werden.
Die Steuer die mtl. von deinem Lohn durch den Arbeitgeber einbehalten wird (Lohnsteuer) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird bei der Einkommensteuererklärung angerechnet.
Wenn die einbehaltene Steuer und evtl. Vorauszahlungen zu niedrig waren, kann es sein, dass eine hohe Nachzahlung zu leisten ist