Antwort
Hallo!
Danke für die Antworten.
Ich meinte so, dass es sich finanziell noch lohnt.
Der Minijob läuft steuerfrei.
Die Teilzeitbeschäftigung läuft auf Steuerklasse 1.
Die zusätzliche selbständige Tätigkeit müsste ich mit Steuerklasse 6 versteuern. Das wären soviel Abzüge, dass es sich finanziell kaum lohnen würde.