Vermeintlich findige Arbeitgeber formulieren im Arbeitsvertrag:"Mit dem Gehalt ... sind alle Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten". So leicht geht das allerdings nicht. Diese Standardklauseln sind nach heutiger Rechtsprechungnicht zulässig, weil nicht klar ist, wie viele Überstunden damit erfasst sein sollen. Eine zeitlich unbeschränkte Klausel ("alle Überstunden") ist also immer unwirksam.
Ausreichend klar wäre aber eine Formulierung, mit welcher "20 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind". Für beide Seiten ist damit hinreichend bestimmt, was auf einen zukommt.Abgeltungsklausenim Umfang bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit gelten häufig als angemessen. Auch zehn Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche können mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, AZ 19 Sa 1720/11). Gerade gefunden
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Die Vertragsklauseln
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Die regelmäsige betriebsübliche arbeitszeit beträgt 40 stunden wöchentlich. Her... erklärt sich damit einverstanden das die arbeitszeit von 8 stunden täglich auf 10 stunden verlängert werden kann , wenn der durchschnitt von 8 stunden innerhalb von 6 Monaten nicht überschnitten wirt. ...... Der obriger bruttovergütung sind etaige über oder mehrarbeitstunden abegolten . So steht es im Vertrag