Das ist eine Frage, die speziell mit der Prüfungsordnung deines Studienfachs und deiner somit auch deiner Uni zu tun haben kann. Wenn du, wie die meisten Studenten, Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast, würde ich, da manche Prüfungsämter auch den treffendsten Argumenten erst nachgeben, wenn das Papier den Briefkopf eines Anwalts trägt, einen solchen mit der außergerichtlichen Vertretung zu beauftragen. Entsprechende Kandidaten (mit Schwerpunkt Prüfungs- oder Hochschulrecht) wird dir dein AStA empfehlen können.

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