Nein, dafür reicht die Kraft nicht aus. Hier kann man guten Gewissens sagen, dass du definitiv dadurch keine inneren Blutungen bekommst.

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Für die Polizei ist das nichts. Wie hier bereits durch die anderen geschrieben, ist ein Einwurfeinschreiben am sichersten.

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Deutet auf ein SHT hin. Du solltest zügig ins Krankenhaus. Wenn dir schwindelig oder übel ist, rufe den Notruf (112).

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Strafrechtlich ist das nicht relevant. Die Schule muss entscheiden ob Flaggen auf Klassenfotos geduldet werden oder nicht.

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Dass du selbst eine Anzeige stellst bei einer Ruhestörung ist eher unüblich. In akuten Fällen kannst du die zuständige Polizeiinspektion anrufen, die können dann ggf. eine OWi-Anzeige schreiben. Da musst du beim Anruf dann nur deinen Namen und Adresse melden, dein Name wird allerdings für den Beschuldigten anonym bleiben.

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Ja, sie kann Anzeige erstatten. Wird aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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'Eigene Antwort'

Das ist jetzt ne blöde Antwort, aber wie so oft kommt es auf den Einzelfall an, dafür gibt es leider kein Patentrezept.

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Wenn sie sich nicht nett gegenüber dir verhält, bringt es auch nichts sich ihr weiterhin anzunähern. Es gibt Menschen, die wollen einfach in Ruhe gelassen werden.

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