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Sputnik777

12.07.2014
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Sputnik777
12.07.2014, 21:04
Frage zum Waffenrecht.

Hallo liebe Leute,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

Meine Frage beläuft sich auf das Führen einer Schreckschusspistole, die ja mit einem kleinen Waffenschein erlaubt ist. Wie ist es jedoch wenn ich die Waffe, natürlich verdeckt, tragend in mein Auto einsteige. Ist dies erlaubt? Wenn ja wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle?

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort
von Sputnik777
12.07.2014, 21:55

Ich danke euch vielmals ! Ich habe leider schon öfter gehört das es dann automatisch "Transportieren einer Schreckschusswaffe" wird und dadurch man die Waffe nicht im Holster haben darf.

...zur Antwort
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