sooo,wieder da :D ..lebe noch!! Wen man nicht weiß,dann ist man wie "FLEISCH" für die Taxifahrer. z.b ein Taxifahrer vom Flughafen bis Hauptbahnhof zahlt man umgerechnet 50€ bei ca. 40km oder sucht einen Sprinter der auf den Parkplatz steht und Leute auch hinfährt, für 3€ ;) und Deutschen Rate ich ab,ohne Russisch sprechenden Begleiter zu fahren!!!

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danke an euch

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Kündigungsschutz bei Schwangerschaft - Auf was man unbedingt achten muss

Während der Dauer einer Schwangerschaft sind Sie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot greift aber nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Wissen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach unverschuldet noch nichts von Ihrer Schwangerschaft, so können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft auch noch später mitteilen und die Kündigung damit unzulässig machen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat.

Vermuten Sie bei Ausspruch der Kündigung bereits, dass Sie schwanger sind, so sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der 2-Wochen-Frist einen Arzt aufsuchen und sich Klarheit verschaffen. Bekommen Sie in dieser Zeit keinen Termin, sollten Sie den Arbeitgeber über Ihre Vermutung informieren, um die 2-Wochen-Frist zu wahren.

Spricht Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aus, obwohl er von Ihrer Schwangerschaft weiß, sollten Sie Klage beim Arbeitsgericht erheben. Lassen Sie sich jedoch vorher umfassend rechtlich beraten, damit Sie keine Fristen versäumen oder sonstige Fehler machen, die zum Verlieren des Prozesses führen können.

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber während der Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag an und haben Sie für dessen Abschluss keinen Anlass gegeben, sollten Sie auf der Zahlung einer Abfindung bestehen. Die Abfindung sollte auf jeden Fall so hoch sein wie die finanziellen Ansprüche, die Ihnen gegen Ihren Arbeitgeber für die Dauer der Schwangerschaft und die nachgeburtliche Schutzfrist zustehen. Um eine Vergleichszahl zu haben, addieren Sie die Ihnen zustehende Nettovergütung bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Da Sie sich mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht nur den Anspruch auf eine Abfindung sichern, sondern im Gegenzug Ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten Sie sich vor dem Abschluss des Vertrags fachkundigen Rat holen. Haben Sie den Vertrag erst unterschrieben, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, diesen rückgängig zu machen.

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Habe das Problem behoben.... Wer das gleiche Prob hat....in den Geräte Manager gehen und bei NETZWERKADAPTER und MÄUSE UND ANDERE ZEIGEGERÄTE auf das jeweilige Gerät klicken und unter ENERGIEVERWALTUNG den haken bei GERÄT KANN DEN COMPUTER AUS DEM RUHEZUSTAND AKTIVIEREN entfernen !!!

Mfg,

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ich hatte auch diesen scheiß!!!!

ich habe das runtergeladen   http://www.chip.de/downloads/PunkBuster_37894267.html 

und wenn es nicht ging ...bin ich auf den bad company 2 symbol nicht das aufn desktop.sondern im Verzeichnis u. als Administrator ausgeführt....;)

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Danke euch!! :)

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Problem!

ich habe seit ca. einer Woche mein Nokia 5230 und wollte nun auch die Navigation nutzen. Deutschlandkarte ist installiert. Es funktioniert eigentlich alles. Mein Problem ist, dass mein Handy einfach kein GPS Signal reinkriegt. Da, wo mir die Signalstärke angezeigt wird, blinkt nur ein Feld gelb und sonst pasiert nix. Es findet einfach keine Standortbestimmung statt ...

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Das habe ich in verschiedenen Orten schon probiert.Ohne erfolg!

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