http://www.radiomuseum.org/r/technics_sa5460sa_546.html
Das ist der besagte Amp
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Das ist der besagte Amp
Hey, vielen dank erstmal für die Hilfestellung. Aber 😉 der Vorbesitzer war nichtraucher (denk ich) und die IR-Lampe leuchtet bei jeder Taste die ich drücke. Darum ist meine Vermutung ein Softwareproblem vllt.? Ich glaub die Hardware macht makellos mit. Auch können es keine defekten Motorpotis etc sein, da Volumenknopf ohne jene ausgestattet ist wie heute eher üblich.
Das sind die Vertragsbedingungen http://www.wiro.de/redaktion/download.php?id=12&type=file
"Die Vorabnahme dient dazu, evtl. Mängel aufzudecken und sie vor der Endabnahme zu beseitigen" hieß es im Brief. Die vereinbarten Mängel hab ich nun behoben (ob alles rechtens seitens des Vermieters war lass ich jetzt mal ausser Acht). Nun meinte der Herr die Türen seien noch zu streichen, was aber nicht Bestandteil dieses Vereinbarung war. Ich danke für die Antworten
Ja, habe ich. Und die Arbeiten auch erledigt. (Erste Abnahme; man lernt fürs Leben)
6 Jahre, die Wohnung wurde damals unrenoviert übernommen ( 2 Tapetenlagen mit 3 Farben) weil sie von meinen damaligen Mitbewohner so wie gesehen übermommen wurden. Die Wohnung ist in einem schlechten Zustand übernommen worden, wir haben jetzt die oben aufgeführten Arbeiten übernommen. Das ist schon unverhältnismäßig, da jetzt wieder Wände neu und gestrichen, Löcher etc beseitigt. Gibt es rechtskräftige Aussagen zu einer sog. "Vorabnahme" und deren Vereinabarungen?