Ohne jede Einschränkung einfach nur ja.
Bei der Vorfahrt interessiert immer nur, woher ein Fahrzeug kommt und nicht, wohin es will...
Ich würde dir raten, die Fahrschule zu wechseln (allein schon für die Aussage des Chefs, er könne nicht jeden Tag Seelsorge machen). Du nimmst eine Dienstleistung in Anspruch, für die du einen Haufen Geld bezahlst, und kannst dafür auch erwarten, dass man dich und deine Probleme ernst nimmt.
Wenn du bei deinem Fahrlehrer Angst vorm Fahren hast, ist er nicht der richtige für dich. Ich glaube, das beurteilen zu können, ich bin Fahrlehrer...
Ja, mit deiner BF17-Prüfbescheinigung und deinem Perso darfst du in Deutschland ab deinem 18. Geburtstag ohne Einschränkungen allein fahren. Auch ohne dass du den Kartenführerschein hast !
Nachzulesen im §48a Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FEV):
§48a Voraussetzungen ... (2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat. ...
Lass dir von den Möchtegern-Experten mit gefährlichem Halbwissen nix anderes erzählen...