Hiermit nochmals vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich hatte mich dann sofort ans Jugendamt gewandt und auch eine umfassende und hilfreiche Auskunft und mittlerweile Hilfe bekommen. Das Amt hat den Kindesvater angeschrieben, dies jetzt auch zum wiederholten Mal, da er sich nicht gemeldet hat. Das Jugendamt vertritt ab jetzt die Interessen des Kindes notfalls auch gerichtlich, da ich dies als Mutter sowiso nicht kann.

Wenn der Kindesvater weiterhin die Zusammenarbeit verweigert und nicht seine Einkommensverhältnisse einreicht wird das Jugendamt gerichtliche Schritte einleiten und eine Zwangsvorstreckungsmaßnahme einleiten oder wegen böswilliger Unterhaltspflichtverletzung Strafantrag stellen.

Ich bin sehr froh, dass das Jugendamt so schnell reagiert und einspringt und mich damit unheimlich entlastet hat und ich nicht für die Rolle der bösen geldgierigen Mutter herhalten muss. Auch beruhigt mich die Gewissheit, dass die Frage sachlich, nüchtern und im gesetzlichen Rahmen geklärt wird.

Mein Tip für ähnlich Betroffene: das Jugendamt einschalten, einen Anwalt braucht man da nicht, denn das Jugendamt vertritt das Kind gerichtlich.

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