An Tankstelle nicht gezahlt... Missverständis und Schreiben vom Anwalt... Und jetzt?

Hallo liebe Community,

ich bin neulich in Lörach an einer JET Tankstelle gewesen und hab für knapp 90 EUR getankt. Bin dann in die Tanke rein, hab mir ein Red Bull geschnappt und an bin an die Kasse. Meinte "die 7 und das Red Bull bitte". Heute ist ein Schreiben vom Anwalt angekommen mit der Info, dass ich ohne zu Zahlen abgehauen sei. 5 EUR Tankstellen Gebühr, 10 EUR Ermittlungsgebühr, 80 EUR Anwaltsgebühr inkl. Märchensteuer.

Summa Sumarum knapp 200 EUR Rechnung. Können die sofort mit nem Anwalt kommen? Hätte die mich angeschrieben hät ich die 10+5 Gebühr problemlos gezahlt und fänds sogar noch witzig. Aber das ist doch nicht normal. Ich hab halt mit Karze gezahlt. Von der Summe hat man weder etwas gesehen noch (kein Kassendisplay) noch hat die Kassierer einen Betrag genannt. Klar hätte es vermieden werden können, wenn ich auf den Kassenbeleg geschaut hätte, aber ehrlich wer macht das jedes mal. Ich war da auch mit nem Kumpel. Zählt er als Zeuge und bringt das überhaupt was mit denen zu diskutieren?

Was soll/kann ich machen? Meine Idee wäre nur den Tankbetrag zu zahlen und die Red Bull Quittung bei zulegen. Zu fragen, wer bedient hat und ob diese Person eine gescheite Einweisunge bekommen hat. In der Shell oder bei Aral werd ich nach der Säule gefragt, nach was zum Knabber und nem Kaffee. Egal was ich sonst sag und hier war die Kassiererin entweder schwerhörig oder einfach nur ein eiskalter Anfänger.

Was wäre das nächste vom Anwalt? Geht er auf meine Fragen ein oder kommt der sofort mit Mahngebühren für Verzug? Was würdet ihr tun?

Gruß

...zum Beitrag

Kommentar zu euren Fragen:

Hab mit Karte gezahlt. Auf der Quittung steht genau 2,49 €. Hätte ich das früher gesehen hätte sich soetwas vermeiden lassen. Aber liegt der Fehler nicht an der meiner Meinung nach schlecht oder garnicht antrainierten Bedienung? An der Shell lautet die erste Frage "welche Säule?", danach "haben Sie eine Kundenkarte?", "möchten Sie noch einen Kaffe?" und dann kommt "es macht dann genau XX,- EUR". Hier hab ich nitcht mal ein "wiedersehen" gehört. Bildschirme hab ich keine gesehen. Höchstens auf dem PIN Gerät hätte es stehen können, wobei da auch sofort die PIN einzugeben war. Komm ich um die Anwaltkosten (70 EUR?) wenn ich die Ermittlungskosten (auswiesen mit 10 EUR) + den Tankbetrag bezahl und den Vorgang schildere und die 2,49 EUR Quittung dazuleg?

...zur Antwort