Zivilrecht: vorsätzliche Falschaussage, Verleumdung und Prozessbetrug

Hallo, ich hätte da eine Frage zum Zivilrecht. Ich führe gerade einen Prozess gegen meinen Ex-Freund, der mich schwer verprügelt hatte. Im Strafprozess wurde er bereits als schuldig empfunden und verurteilt (hat auch selbst ein Geständnis abgelegt und Reue geschworen). In Revision ist er auch nicht gegangen. Nun geht es im Zivilprozess um das Schmerzensgeld. Dieses habe ich eingefordert, da nach der Verhandlung erneut Drohungen, Beleidigungen usw. gegen mich ausgesprochen wurden und ich dementsprechend nicht mehr dazu bereit war, auf dieses Geld zu verzichten, was ich eigentlich ursprünglich vor hatte. Nun hat er sich einen Anwalt geholt und weißt alles von sich, behauptet es sei nichts außer einem "Wegschubsen" passiert und ich wäre zudem noch geisteskrank und das ein Beweis dafür, dass ich lügen würde und mir alles ausgedacht habe. Auch stehen darin Dinge, von denen er weiß, dass sie nicht stimmen und die er sich einfach ausgedacht hat, wie z.B. die Unterstellung, dass ich mich jahrelang regelmäßig in psychiatrischer Behandlung befunden haben soll. Dass das nicht wahrheitsgemäß ist, kann ich selbstverständlich leicht nachweisen. Insgesamt besteht das ganze Schreiben aus nichts als Lügen und dem Versuch mich zu kompromittieren, um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken. Frage: Inwiefern kann ich hier Anzeige erstatten? Geht das bereits im Laufe des Prozesses, oder muss ich erst die mündliche Verhandlung abwarten? Und welche Dinge kann ich genau anzeigen? Nach meinen Erkundigungen scheinen mir vorsätzliche Falschaussage, Verleumdung und Prozessbetrug als naheliegend.

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch dazu äußern und mir Rat geben könntet! Danke!

...zum Beitrag

"Tschuldigung" dass ich nichts Konstruktives zu Deinem bedauerlichen Fall anführen kann, aber ich glaube Dir uneingeschränkt....und dies werden auch die mit Eurem Fall beschäftigten Behörden so handhaben, da bin ich mir sicher.

Nur noch eines: solchen "schwachmatischen" Drecksäcken, die sich nicht zu helfen wissen und Frauen schlagen, gehören weggesperrt. Der Schlüssel zum Verlies muss anschließend unauffindbar weggeworfen werden....! Kommen solche "Verbrecher" trotzdem noch einmal raus und wiederholen so was, dann müssen denen beide Hände amputiert werden....!

Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Zukunft......

...zur Antwort

Hallo,

ich denke es trifft zu, dass Ihr zwei "ein ziemlich ernstes Problem" bekommen werdet.

In einem 2-Familienhaus die - wie bei Euch - nicht vom Vermieter mitbewohnt wird, hat der jetzige Vermieter bei vertragstreuem Verhalten keine Kündigungsmöglichkeit.

Findet er einen Käufer, der selbst in das 2-Fam.-Haus einzieht, sieht das anders aus. Hier kann Euch der neue Vermieter eine Kündigung ohne jegliche Begründung gem. § 573a BGB (Sonderkündigungsrecht) aussprechen. Er muss lediglich auf die gesetzliche Räumungsfrist von 3 Monaten noch zusätzliche 3 Monate darauf geben.

Gemäß § 574 BGB könntet Ihr rechtzeitigen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Dafür benötigt Ihr allerdings handfeste Gründe und hilft auch nur Übergangsweise, also nicht auf Dauer.

Ihr hättet bei diesen Konstellationen überhaupt keine Chance, denn kein Anwalt wird Euch da "rausboxen" können.

Alles Gute und viel-viel Glück

...zur Antwort