Reicht ein abgekürtzter Vorname, bei einer Unterschrift?
Ich habe gelesen, dass, damit eine Unterschrift rechtsgültig ist, diese nur den Nachnamen beinhaltet muss.
Ich möchte aber zur zusätzlich Abgrenzung, von z.b Familien Mitglieder, mein Vorname, in Form eines Buchstaben, mit einfließen lassen ist eine Unterschrift der Form: M. Mustermann zulässig für offiziellen Dokumente (Amtliche Dinge wie Briefwahl Anträge etc.)?
Danke für alle Antworten:)