Antwort
Du selber kannst nichts tun, außer vielleicht das Jugendamt zu informieren.
Solange die Frau noch schwanger ist, kann man gar nichts tun. Selbst wenn das Kind behindert zur Welt kommt, kann die Mutter dafür nicht belangt werden. Wenn das Kind Glück hat, wird es vom Jugendamt direkt nach der Geburt in Obhut genommen.