Also der nette Herr vom Autohaus meinte dass dies nun der nächste Schritt vor der Bestellung eh gewesen wäre ob dies gemacht oder ausbezahlt werden soll...

Meine auch, dass ich jedoch vom Werkvertrag zurück hätte treten können falls sogar die Teile bestellt geworden wären und nach BGB jedoch mit einer höheren Entschädigung ans Autohaus hätte rechnen müssen für dessen Aufwendungen. also somit alles gut gelaufen bei mir.

vielen dank für die Antworten!!!

LG

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