"Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen." Heißt es in § 50 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Im Volksmund heißt diese Benachrichtigung "Blauer Brief". Er soll zehn Wochen vor Schuljahresschluss an die Eltern gehen, sodass noch eine reelle Chance besteht, das Steuer herum zu reißen. Entgegen der landläufigen Auffassung kann man durchaus auch ohne vorherige schriftliche Mahnung sitzen bleiben, denn "Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden.", heißt es weiter im Schulgesetz. Hat man drei Fünfen im Zeugnis und wurde vorher nicht abgemahnt, dann wird eine Fünf nicht berücksichtigt. Das kann dann das Wiederholen der Klasse verhindern, aber nur, wenn man zwei Fünfen in Nebenfächern durch befriedigende Noten in anderen Fächern ausgleichen kann.
Ein Blauer Brief hat also zwei Funktionen: Lehrer wollen sich damit rechtlich absichern, aber er bietet auch eine Chance, um noch einmal zwischen Lehrern, Eltern und Schülern über ein schnelles Hilfsprogramm ins Gespräch zu kommen. Auf jeden Fall sind die Lehrer verpflichtet, Eltern und Kinder zu beraten und mit ihnen ein Förderprogramm zu erarbeiten.5=Deu,Ma,Tex ()Ma kein Blaubrief