Antwort
Auf Raten darf ein Minderjähriger nur bedingt zahlen. Ohne Genehmigung der Eltern darf ein unter 18-Jähriger kein Rechtsgeschäft tätigen, das nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bietet (z.B. Schenkung). Die Ratenzahlung ist also nur mit Einwilligung der Eltern möglich.
Eine Ausnahme davon stellt der sogenannte Taschengeldparagraph nach §110 BGB dar. Wenn dir also das Geld für eine bestimmte Sache zur Verfügung gestellt wurde, so darfst du es dafür auch verwenden. Ratenzahlungen umfasst dieser aber nicht, da die Leistung nicht sofort bewirkt wird.