Hallo, zwei TV-Quellen gleichzeitig zu betreiben ist schon möglich. Dazu brauchst du einen Receiver mit 2 TV-Tuner.

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Hallo, es gibt Wohnheime der Caritas und anderer wohltätiger Organisationen, speziell für junge Leute.

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Ja natürlich, Ihr seid die Mieter und Ihr entscheidet wer reinkommt und wer nicht. Das steht sogar im BGB, "Unverletzlichkeit der Wohnung". Allerdings wenn deine Frau die Schwiegermutter in der Wohnung haben will, hast du keine Chance.

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Hallo, Ansprüche verjähren nach meinem Wissen erst anch 30! Jahren. Stichtgag ist der Todestag des ERlassers. Das gilt, auch wenn schon ein Erbschein vom Nachlassgericht vorliegt.

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