An alle Banausen die denken Sie hätten Ahnung von dem was sie reden, liegen falsch! Ich hatte ein Jahr BWL und habe dort alles über dieses Thema gelernt. Deine Mutter muss diesen Unterhalt fürs erste nicht zurückzahlen! Keine Raten oder sonst was. Hier noch ein Ausschnitt aus der Zeitung:

Jugendamt kann keinen Unterhalt fordern

In seinem Urteil stellte das LSG Niedersachsen klar, dass bei Hartz IV Bezug keine Unterhaltsleistungen zu zahlen sind, da das gesamte Arbeitslosengeld II als soziokulturelles Existenzminimum geschützt sei. Dies gelte auch, so die Celler Sozialrichter, wenn der Leistungsempfänger erwerbstätig sei und durch die Einkommenfreibeträge nicht sein gesamtes Einkommen auf die Hartz IV Leistungen angerechnet werde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Mach dir keine Sorgen und schick den Auskunftsbescheid, alles andere wird sich ergeben. Das Jugendamt kann erst das Geld zurückholen, wenn Deine Mutter arbeitet und mehr als 1300€ verdient.

Hör nicht auf die anderen.

Lg

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