Antwort
Ja! Denn genau dies ist in dem Todesfall meiner Mutter zutreffend! In wie weit der Schuldige belangt wird werden wir sehen. Es ist erwiesen, dass sie noch leben könnte, er hätte nichts tun brauchen, nur die 112 wählen müssen. Durch sein Unterlassen hat er ihren Tod zu verantworten.