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Sophie512

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smaharaj
05.06.2013, 08:37
Kann "Unterlassene Hilfeleistung" zu "Fahrlässige Tötung" werden?

Bei unterlassener Hilfeleistung greift §323c StGb. Wenn nun hierdurch der Hilfsbedürftige zu Tode kommt, wird das dann zu §222 StGb "Fahrlässige Tötung"?

vielen dank für eure antworten. mit freundlichem Gruß subhash

...zum Beitrag
Antwort
von Sophie512
12.01.2016, 22:30

Ja! Denn genau dies ist in dem Todesfall meiner Mutter zutreffend! In wie weit der Schuldige belangt wird werden wir sehen. Es ist erwiesen, dass sie noch leben könnte, er hätte nichts tun brauchen, nur die 112 wählen müssen. Durch sein Unterlassen hat er ihren Tod zu verantworten.

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