Wir haben bei einem bekannten Elektronikfachmarkt aus einem Prospekt das IPad 2 (schwarz) bestellt. Wir hätten gerne ein weisses gehabt, leider war es nicht vorhanden.
Preis: €379.-
Nach einer Woche wurden wir aufgefordert, das bestellte IPad abzuholen.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer des Elektronikfachhandels und Verifizierung aller Bestelldaten, die übrigens unser bestelltes IPad 2 beschrieben, entschwand der Verkäufer in das Lager und holte die Bestellware. Im Anschluß daran stellten wir fest, das es sich nicht um ein schwarzes sondern um ein weisses handelte, was uns umso mehr erfreute.
Auf den ursprünglichen UVP in der Liste von €499.- hingewiesen, erwiderte der Verkäufer, Zitat:"....nein, Sie bezahlen den Prospektpreis von € 379.-", Zitatende.
Schließlich ergänzten wir das ganze noch um eine zusätzliche Garantie für ein Jahr, gingen mit der Rechnung, die auf € 379.- ausgestellt war, zur Kasse und bezahlten das IPad!
Da es sich um ein Weihnachtsgeschenk handelt, unsere Kinder mit zugegen waren, wurde das IPad in einer Tüte zur Kasse gebracht, damit unsere Zwerge dieses nicht mitbekommen sollten.
Also, an der Kasse dann das IPad in der Tüte mit dem Rechnungsbeleg bezahlt, €379.- !
Zu hause angekommen, verschwindet das Weihnachtsgeschenk üblicherweise im Versteck.
Kurze Zeit später rief uns ein Verkäufer des Elektronikfachmarktes an, mit der Bitte, das IPad wieder zurückzubringen, da es sich hier versehentlich um das IPad 4 handelt, IPad 2.
Das neue IPad hätte allerdings auch €699.- gekostet.
Also haben die uns letztendlich nicht unser bestelltes IPad 2 in schwarz, sondern das neue IPad 4 (weiss) für €379.- verkauft!
Den Beleg mit den bestellten Daten haben wir geprüft, allerdings nicht den Karton, auf dem auf Anhieb auch nicht zu erkennen ist, um welches Modell es sich handelt.
Frage: Handelt es sich hier um einen rechtmäßigen Kauf, in dem der Verkäufer uns durch Irrtum einen falschen Artikel zu einem günstigeren Preis verkauft hat ?
Könnten wir rein rechtlich diesen besseren Artikel behalten ?
Was könnten die uns für Repressalien auferlegen, können die den Artikel zurückverlangen, oder pocht man hier eher auf das schlechte Gewissen?
Um eine schnelle und korrekte Antwort bitten wir mit freundlichen Grüßen