Muss ich gewährleisten, haften, Autoverkauf?
Hallo zusammen,
ich habe einen Audi A4 B5 bj. 1999 mit unter 200.000 km verkauft.
Der wurde von einem Meister privat mal überprüft aufgrund eines Klapperns bzw. Geräusches der Vorderachse welches ich beim fahren festgestellt hatte.
Der Meister hat zu mir gesagt „das ist das Gummilager vorne, ist nicht schlimm, das passt“
Beim fahren gab es keinerlei Beeinträchtigung, außer durch das Geräusch eben.
Beim Verkauf habe ich den Käufer darauf hingewiesen, dass der Audi mal einen Unfall hatte, habe mit ihm eine Probefahrt gemacht (6 km) und alles genau inspizieren lassen. Ich habe das Auto sogar extra auf einen Wagenheber damit er sich die versiegelte Achse anschauen kann. Dabei hat es geknarzt und ich habe ihn auf die Gummilager hingewiesen, sowie die Stoßdämpfer.
Nun ist ihm das Geräusch auch aufgefallen und ist zur Werkstatt gefahren. Die sagen, das 6 neue Querlenker verbaut werden müssen und das neue Stoßdämpfer rein müssen.
Er will Gerichtsverfahren etc.
Was mach ich jetzt? Hat er Chancen auf Erfolg? Habe alles mit besten Wissen und Gewissen gemacht und verkauft .