Aus welchem Grund hast du denn unentschuldigt gefehlt? Sofern es schon öfter vorkam, darf sie das auf jeden Fall, denn das Nichterscheinen am Arbeitsplatz (das Gleiche gilt auch für die Schule) ist eine Verletzung der Pflicht der Auszubildenden und des Rechtes der Ausbildenden. Der Azubi hat die Pflicht, zur Schule sowie am Arbeitsplatz pünktlich zu erscheinen bzw ÜBERHAUPT zu erscheinen - Folge der Verletzungsplficht ist in der Regel eine Abmahnung bzw. im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Am besten sprichst du mit deinem Arbeitgeber mal darüber, warum du nicht entschuldigt warst. Hat es keinen Grund, sonder war es einfach Lustlosigkeit, dann akzeptiere, dass sie dir die Fehltage vom Urlaub abgezogen hat. Lieber ein, zwei Tage weniger Urlaub, als irgendwann ohne Ausbildung dazusitzen ;)

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Das bedeutet einfach nur, dass du die Berufsschule absolviert hast. Du musst, um eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen

  • eine theoretische/praktische Prüfung absolvieren
  • und die Berufsschule besuchen und bestehen

Das Zeugnis mit diesem Satz weist einfach nur daraufhin, dass du den notwendigen Schnitt erreicht hast und die Berufsschule absolviert hast.

Was für eine Ausbildung hast du denn letztes Jahr absolviert?

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