Antwort
In solchen Zeitmietverträgen wurde vereinbart, dass sich das Mietverhältnis um einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 1 Jahr verlängert, wenn nicht vorher gekündigt wird.Solche Verträge sind seit der Mietrechtsreform ab dem 01.09.2001 nicht mehr zulässig.
Das habe ich im Internet gefunden also stimmt dies nicht?