Hallo Troupier!

Danke für deine Formel! So ähnlich hatte ich diese auch schon, allerdings ist der Wert, der dabei rauskommt, nicht ganz korrekt.

Beispiel: Bei einem Jahreslohn von 53.531,76 € müsste der Wert bei 11.587,11 € liegen.

Mit der Formel ergibt sich jedoch ein Wert von 12.312,31 €.

Woran kann das liegen?

Danke für weitere Anregungen.

LG

Sonne23

...zur Antwort

Hallo Troupier!

Deine Frage mit den Grenzwerten habe ich noch nicht beantwortet:

bis 45.000€ greift die Regel mit 23 % ab 45.000,01 € bis 65.999,99 € greift die Regel mit 23 % bis 45.000 € und der Rest mit 14,5 %.

ab 66.000 € fallen keine weiteren Beiträge mehr an. Hier gilt also ebenfalls die o.g. Kondition.

LG

Sonne23

...zur Antwort

Hallo troupier!

Vielen Dank für dein Feedback!

Also grundsätzlich sollen die Werte bis 45.000 € einfach mit 23% berechnet werden.

Werte bis 66.000 € werden bis zur Höhe von 45.000 € mit 23% und der Rest mit 14,5% berechnet.

Ab 66.000 € fallen keine Beiträge zu den Versicherungen mehr an, da dann die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Du hast natürlich Recht, dass sich zwei der Bedingungen 2+3 ausschließen.

Wie kann ich das am besten lösen?

Lieben Gruß

Sonne23

...zur Antwort