Defekte Grafikkarte eingeschickt. Versandhändler reagiert nicht bzw. lässt sich Zeit. Was tun?

Hallo,

ich habe vor etwas mehr als 4 Wochen meine defekte Grafikkarte 7 Monate nach Kauf meines PC zurückgeschickt, weil sie defekt ist. Damals hiess es, daß es 2-4 Wochen dauern kann bis ich einen Austausch bekommen kann oder sie repariert zurückbekomme. Nach zig unbeantworteten Mails, habe ich etwas auf der Facebook Seite des Versandhändlers gepostet und endlich eine Antwort bekommen, darin hiess es erneut, daß es 2-4 Wochen dauern kann. Dabei sind die vier Wochen doch bereits vergangen? Sie erwähnten auch, daß die Karte erst drei Wochen bei ihnen gelegen hat, bevor sie an den Hersteller zur Überprüfung geschickt wurde.

Es ist abzusehen, daß die das in die Länge ziehen und ich locker einen weiteren Monat ohne PC auskommen muss.

Jetzt meine Frage...welche Möglichkeiten habe ich denn um Druck auszuüben? Auf Mails reagiert niemand, auf meine Facebookanfragen auch nicht mehr und auch am Telefon werde ich immer nur hingehalten.

Da ich den PC komplett bei diesem Versandhändler gekauft habe, müsste er dann nicht davor sorgen, daß mein PC innerhalb der Garantiezeit ohne große Ausfälle laufen muss? Ich warte gerne 2-3 Wochen auf ein repariertes Teil aber hier werden es locker 8 Wochen. 8 Wochen in denen ich den teuer gekauften PC nicht nutzen kann. Vom Werteverlust innerhalb dieser Zeit will ich garnicht erst anfangen...

Irgendein Jurist da draußen, der mir nen Rat geben kann? Wie sollte ich vorgehen? Den Namen des Versandhändlers poste ich mal lieber nicht, weiss nicht ob das erlaubt ist.

Gruss Songan

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Das mit der Sammelretoure habe ich auch schon gehört. Schon krazz, daß man als Kunde rechtlich keinen Schutz hat. Wer ersetzt mir denn den Wertverlust meines PCs? Wer übernimmt denn die Internetkosten für die Zeit, wo ich es nicht nutzen kann, weil ich auf meine Graka warten muss und und und...Gott hab ich nen Hass auf diesen Laden...

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Das ging aber schnell. Vielen Dank erstmal.

Es besteht also die Möglichkeit schriftlich festzuhalten, daß sie auch nach einer Trennung weiterhin das Auto bezahlt. Ich denke, daß sowas aber nur notariell festgehalten werden kann um rechtsgültig zu sein, oder ?

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